Die EU hat die Auftragswerte (netto), ab denen EU-Vergaberecht anzuwenden ist, turnusmäßig zum 01.01.2022 angepasst.
Ab dem 01. Januar 2022 gelten folgende Schwellenwerte:
- Liefer- und Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber: 215.000 EURO (alt: 214.000 Euro)
- Liefer- und Dienstleistungen für oberste und obere Bundesbehörden: 140.000 EUR (alt:139.000 Euro)
- Liefer- und Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber: 431.000 EURO (alt: 428.000 Euro)
- Liefer- und Dienstleistungen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich: 431.000 EURO (alt:428.000 Euro)
- Bauaufträge: 5.382.00 Euro (alt: 5.350.00 Euro)
- Konzessionen: 5.382.00 Euro (alt: 5.350.00 Euro)