Umfassende Beratung einer Handwerkskammer bei der Vorbereitung und Durchführung des EU-Vergabeverfahrens. Erstellung / Prüfung der Vergabeunterlagen / Erstellung Leistungsverzeichnis / Vergabeakte / Auswertung der Angebote und Zuschlagsempfehlung.
Umfassende Beratung einer Handwerkskammer bei der Vorbereitung und Durchführung des EU-Vergabeverfahrens. Erstellung / Prüfung der Vergabeunterlagen / Erstellung Leistungsverzeichnis / Vergabeakte / Auswertung der Angebote und Zuschlagsempfehlung.
Umfassende Beratung eines Landkreises bei der Vorbereitung und Durchführung des EU-Vergabeverfahren für ein vollständig gemanagtes WAN Netzwerk für 4 (optional 5) Verwaltungsstandorte. Erstellung / Prüfung der Vergabeunterlagen / Erstellung Leistungsverzeichnis / Vergabeakte / Auswertung der Angebote und Zuschlagsempfehlung.
Umfassende Beratung eines Landkreises bei der Vorbereitung und Durchführung des EU-Vergabeverfahrens (Rahmenvertrag über Rollout, Rücknahme/Rückkauf von Alt PC-Systemen und zertifizierte Datenlöschungen sowie Serviceleistungen). Erstellung / Prüfung der Vergabeunterlagen / Erstellung Leistungsverzeichnis / Vergabeakte / Auswertung der Angebote und Zuschlagsempfehlung.
Der Abschnitt 1 der VOB/A trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe von Bauaufträgen die unterhalb des EU-Schwellenwertes liegen durch den öffentlichen Auftraggeber.
Der Abschnitt 2 der VOB/A trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergabe von Bauaufträgen durch den öffentlichen Auftraggeber.
Die VOB/A steht für den Download hier zur Verfügung.
Diese Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergabe von öffentlichen Aufträgen und bei der Ausrichtung von Wettbewerben durch den öffentlichen Auftraggeber.
Diese Verordnung ist nicht anzuwenden auf
Für die Vergabe von Bauaufträgen sind Abschnitt 1 und Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 anzuwenden. Im Übrigen ist Teil A Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Januar 2016 (BAnz AT 19.01.2016 B3) anzuwenden.
Die VgV steht für den Download hier zur Verfügung.